eBooks und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Eigentlich wollte ich in diesem Post den Börsenverein des Deutschen Buchhandels „vorführen“. Ich habe noch eine vage Erinnerung, daß der Börsenverein auf der Frankfurter Buchmesse im Zusammenhang mit eBooks eher unglücklich aufgetreten ist.

Meine Vorstellung war etwa die folgende: Es gibt wichtigere Themen rund um eBooks, als sich an Kopierschutz und Buchpreisbindung festzuhalten. Bei Betrachtung der Ziele der Buchpreisbindung sollte man sich vor allem das Ziel „Sicherung einer großen Anzahl und Vielfalt an Buchtiteln“ genauer ansehen.

Dieses Ziel bekommt mit dem eBook eine neue Facette: Zur prinzipiellen Vielfalt von Titeln gesellt sich die tatsächliche Vielfalt für einen bestimmten Leser – und diese Vielfalt wird durch Formatgrenzen zwischen den eBook-Lesegeräten u.U. erheblich eingeschränkt.

Ein halbwegs konkretes Beispiel: Angenommen, ich hätte einen Kindle. Aus Gründen, die über den vorliegenden Text hinausgehen, hat Amazon (vorbübergehend) beschlossen, Bücher von Macmillan nicht mehr anzubieten. In dieser Situation kann man davon ausgehen, daß diese Bücher nach wie vor auch über andere eBook-Plattformen zur Verfügung stehen, die prinzipielle Vielfalt bleibt also unbeeinträchtigt. Trotzdem ist für mich persönlich die tatsächliche Vielfalt erheblich eingeschränkt, denn ich werde mir nicht beispielsweise ein iPad beschaffen, nur um ein Buch oder zwei zu lesen. (Sogar wenn ich das Geld ausgebe: Wozu sollte ich bspw. auf eine Flugreise zwei dieser Geräte mitnehmen? Oder einen eBook-Reader und ein Taschenbuch?) Noch nicht einmal, wenn beide eBook-Ausgaben gleich viel kosten.

Also: Die Buchpreisbindung alleine ist nicht mehr ausreichend, um das Ziel „Sicherung einer großen Anzahl und Vielfalt an Buchtiteln“ in einer für den Leser relevanten Form zu erreichen.

Da würde ich mir doch wünschen, daß der Börsenverein Stellung bezieht.

Und siehe da: Eine Stellungname des Börsenvereins zum iPad:

Auch eine digitale Bibliothek muss für den Nutzer dauerhaft und geräteunabhängig zur Verfügung stehen.

[…]

Zudem legt der Börsenverein großen Wert darauf, dass keine künstlichen Barrieren durch geschlossene Shopsysteme geschaffen werden.

Na, das geht doch schon einmal in die richtige Richtung. Und jetzt bitte das Ganze noch politisch absichern, analog zur Buchpreisbindung: Wenn ein Buch als eBook zur Verfügung steht, muß es für alle Plattformen zur Verfügung stehen – und zwar zum gleichen Verbraucher-Preis.

(Dann wird’s für die Plattform-Betreiber von alleine günstiger, das gleiche Format einzusetzen).

In der Fortsetzung kann man sich dann so spannende Fragen wie das Verleihen von Büchern oder den Handel mit gebrauchten Büchern untersuchen…

Ein Kommentar

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